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   VK Schleswig-Holstein, 15.05.2006 - VK-SH 10/06   

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VK Schleswig-Holstein, 15.05.2006 - VK-SH 10/06 (https://dejure.org/2006,3037)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.05.2006 - VK-SH 10/06 (https://dejure.org/2006,3037)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - VK-SH 10/06 (https://dejure.org/2006,3037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahl der für die Leistung notwendigen Erzeugnisse aufgrund der Sachkunde und Fachkunde des Bieters; Zweck des Bieterangabenverzeichnisses; Bindung der Vergabestelle bei der Entscheidung über den Ausschluss des Angebots bei ihr zustehendem Beurteilungsspielraum; ...

  • schleswig-holstein.de PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertungsstufen der VOB/A: Korrektur eines Fehlers der Vergabestelle bei der Prüfung der Angebote in einem späteren Verfahrensstadium (Grundsätze)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Können Datenblätter aus dem Internet zum Ausschluss des Angebots führen? (IBR 2006, 1409)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 600 (Ls.)
  • ZfBR 2006, 619 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (76)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 15.05.2006 - VK-SH 10/06
    Die Darlegung oder gar der substantiierte Nachweis, dass der Antragsteller bei einem rechtmäßigen Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten hätte oder das er eine ,,echte Chance" auf den Zuschlag gehabt hätte, sind somit nicht erforderlich, um den Zulässigkeitsanforderungen an einen Nachprüfungsantrag zu genügen (vgl. BVerfG, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 18.05.2004, X ZB 7/04).

    Es ist zu berücksichtigen, dass bei der Feststellung, ob ein unangemessen niedriges Angebot i.S.v. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A vorliegt, grundsätzlich auf den Preis des Gesamtangebots ­ nicht auf den einzelner Positionen ­ abzustellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.05.2004, X ZB 7/04, VergabeR 2004, 473, 477, NZBau 2004, 457, 459; OLG Rostock, Beschluss vom 06.07.2005, 17 Verg 8/05; BayObLG, Beschluss vom 18.09.2003, Verg 12/03; Beschluss vom 12.09.2000, Verg 4/00, IBR 2001, 40; OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002, WVerg 5/02 [Ls.]; Kullack / Zeiss, a.a.O., Rn. 80 f zu § 25; Dähne, a.a.O., Rn. 54 zu § 25 VOB/A; Rusam in: Heiermann / Riedl / Rusam, a.a.O., Rn. 41 zu § 25 VOB/A; Brinker / Ohler, a.a.O.,Rn. 60 zu § 25 VOB/A; Franke / Grünhagen, a.a.O., Rn. 512 zu § 25 VOB/A).

    Ein solches Angebot muss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A von der Wertung ausgeschlossen werden (vgl. grds. BGH, Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04, IBR 2004, 448, NZBau 2004, 457, VergabeR 2004, 473).

    Maßgeblich ist die ausdrückliche Erklärung des Bieters, die Preise entsprächen seiner tatsächlichen Kalkulation (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 10.05.2005, 1 Verg 3/05, IBR 2005, 439), es sei denn, es liegen erkennbar Phantasiepreise vor (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2004, Verg W 10/04, IBR 2005, 275, NZBau 2005, 238; VergabeR 2005, 230) oder der Bieter gesteht von sich aus ein, eine Mischkalkulation vorgenommen zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 18.05.2004, X ZB 7/04).

  • OLG Frankfurt, 17.10.2005 - 11 Verg 8/05

    Mischkalkulation: Vergabestelle hat Nachweispflicht!

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 15.05.2006 - VK-SH 10/06
    Eine aufklärungsbedürftige Mischkalkulation ist jedoch nur dann indiziert, wenn sowohl auffallend niedrige, als auch korrespondierend auffallend hohe Einheitspreise festgestellt werden können (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 23.01.2006, 9 Verg 8/05, IBR 2006, 158; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2005, Verg W 9/05, IBR 2005, 620, VergabeR 2005, 770; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2005, 11 Verg 8/05, IBR 2005, 702, VergabeR 2006, 126; Beschluss vom 16.08.2005, 11 Verg 7/05, IBR 2006, 1154 ­ nur online; Müller- Wrede, NZBau 2006, 73, 78).

    Der Nachweis, dass (unterstellte) ,,Abpreisungen" in einzelnen Positionen zu ,,Aufpreisungen" in anderen Positionen geführt haben, ist jedoch grundsätzlich Sache der Vergabestelle (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2005, 11 Verg 8/05, IBR 2005, 702, VergabeR 2006, 126; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005, 1 Verg 7/05, IBR 2005, 565; a.A. Müller-Wrede, NZBau 2006, 73, 78; VK Thüringen, Beschluss vom 28.04.2005, 360-4002.20-005/05-MGN, IBR 2005, 393), so dass im Zweifel von der Vollständigkeit der Preisangaben auszugehen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2005, 1 Verg 7/05, IBR 2005, 619, VergabeR 2005, 779).

  • OLG Frankfurt, 16.08.2005 - 11 Verg 7/05

    Angebotsausschluss im Vergabeverfahren: Ermittlung einer Mischkalkulation

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 15.05.2006 - VK-SH 10/06
    Eine aufklärungsbedürftige Mischkalkulation ist jedoch nur dann indiziert, wenn sowohl auffallend niedrige, als auch korrespondierend auffallend hohe Einheitspreise festgestellt werden können (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 23.01.2006, 9 Verg 8/05, IBR 2006, 158; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2005, Verg W 9/05, IBR 2005, 620, VergabeR 2005, 770; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2005, 11 Verg 8/05, IBR 2005, 702, VergabeR 2006, 126; Beschluss vom 16.08.2005, 11 Verg 7/05, IBR 2006, 1154 ­ nur online; Müller- Wrede, NZBau 2006, 73, 78).

    Eine Beweislast des Bieters hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Mischkalkulation ist § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht zu entnehmen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 06.07.2005, 17 Verg 8/05, IBR 2005, 703) und besteht nur dann, wenn die Preisangaben ersichtlich unvollständig sind und die Erklärung des Bieters deswegen nicht überzeugt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2005, 11 Verg 7/05, IBR 2006, 1154 ­ nur online).

  • VK Schleswig-Holstein, 07.03.2008 - VK-SH 2/08

    Nachweise müssen ausdrücklich gefordert werden!

    Die Kammer hat schon in einer früheren Entscheidung vom 15.5.2006 (VK-SH 10/06) entschieden, dass zur Klärung des Angebotsinhalt allein auf das Angebot selbst und die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots sonst noch abgegebenen Erklärungen abzustellen ist.

    Andernfalls wäre der Willkür des Auftraggebers Tür und Tor geöffnet, wenn dieser beliebige - nicht vom Bieter stammende - Erklärungen im Vergabeverfahren als Teil des Angebots deklarieren könnte und zum Nachteil des Bieters verwenden dürfte (vgl. VK-SH 10/06, Beschluss vom 15.5.2006, Abdruck Seite 18).

    Für eine solche Annahme bietet der vorliegende Sachverhalt jedoch keine Grundlage; es ist nichts dafür ersichtlich, dass durch eine weitere Aufklärung der eindeutige Angebotsinhalt verändert werden könnte (vgl. den Parallelfall VK-SH 10/06, Beschlussabdruck Seite 19).

  • VK Schleswig-Holstein, 06.06.2007 - VK-SH 10/07

    Berücksichtigung eines niedrigen Unterkostenangebots

    Dabei ist für die Beurteilung der Angemessenheit eines Angebots grundsätzlich der Gesamtpreis, mithin also die Endsumme des Angebots, maßgeblich (OLG Rostock, Beschluss vom 06.07.2005, 17 Verg 8/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 15.05.2005, VK-SH 10/06).

    In Einzelfällen kann allerdings auf einzelne Teile des Angebotes abgestellt werden, wenn abgeschlossene Teile des Angebotes oder gewichtige Einzelpositionen auffällig niedrig sind (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 15.05.2006 - VK-SH 10/06 m.w.Nachw.).

  • VK Schleswig-Holstein, 30.05.2007 - VK-SH 10/07

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Behauptung einer Rechtsverletzung und

    Dabei ist für die Beurteilung der Angemessenheit eines Angebots grundsätzlich der Gesamtpreis, mithin also die Endsumme des Angebots, maßgeblich (OLG Rostock, Beschluss vom 06.07.2005, 17 Verg 8/05 ; erkennende Kammer, Beschluss vom 15.05.2005, VK-SH 10/06).

    In Einzelfällen kann allerdings auf einzelne Teile des Angebotes abgestellt werden, wenn abgeschlossene Teile des Angebotes oder gewichtige Einzelpositionen auffällig niedrig sind (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 15.05.2006 -VK-SH 10/06 m.w.Nachw.).

  • VK Schleswig-Holstein, 20.10.2010 - VK-SH 16/10

    Keine Auslegung bei eindeutigen Eintragungen!

    Eine Auslegungsbedürftigkeit besteht allerdings dann nicht, wenn die Willenserklärung einen eindeutigen Inhalt hat und für eine Auslegung kein Raum ist (erkennende Kammer, Beschluss vom 28.03.2007 ­ VK-SH 4/07; Beschluss vom 15.05.2006 ­ VK-SH 10/06 m.w.Nachw.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.02.2005 ­ 11 Verg 24/04).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.03.2007 - VK-SH 4/07

    Feststellung der Eignung

    Entscheidend ist im Ergebnis nicht der empirische Wille des Erklärenden, sondern der durch normative Auslegung zu ermittelnde objektive Erklärungswert seines Verhaltens (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 15.05.2006, VK-SH 10/06, IBR 2006, 1409, m.w.N.).
  • VK Schleswig-Holstein, 09.07.2010 - VK-SH 11/10

    Rüge für Vergaberechtsverstöße bis zum Ablauf der Angebotsfrist

    Der Wunsch einer Erleichterung der Prüfung durch die Antragsgegner, ob diese Angaben den Anforderungen auch tatsächlich genügen, anhand von beigefügten Datenblättern, Produktbeschreibungen oder Prospekten ist zwar von der erkennenden Kammer nachvollziehbar, setzt aber wiederum voraus, dass dieser Wunsch in der Leistungsbeschreibung hätte deutlich formuliert werdenmüssen, damit sämtliche Bieter gewusst hätten, dass diese dem Angebot hätten beigefügt werden müssen (vgl. ebenso und zur Heranziehung von nicht beizufügenden Datenblätter durch Dritte: erkennende Kammer, Beschluss vom 15.05.2006 - VK-SH 10/06).
  • VK Schleswig-Holstein, 06.05.2015 - VK-SH 4/15

    Welche Anforderungen bestehen an ein ordnungsgemäßes Informationsschreiben?

    Sie hat bei der Entscheidung über das Ob und Wie der Beweiserhebung den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten und einerseits das Interesse an einer vollständigen Sachverhaltsklärung und andererseits das dem Vergabenachprüfverfahren innewohnende Beschleunigungsgebot abzuwägen (vgl. erkennende Kammer, Beschl. vom 15.05.2006, VK-SH 10/06, m.w.N.).
  • VK Südbayern, 31.05.2011 - Z3-3-3194-1-11-03/11

    Ungewöhnlich niedriges Angebot: Aufklärungspflicht des Auftraggebers !

    Abgesehen davon ist die Auftraggeberin - entgegen der Auffassung des Antragstellers -aber auch berechtigt und verpflichtet, die Preise für einzelne Leistungspositionen zu prüfen (BayObLG, B. v. 18.9.2003 -Az.: Verg 12/03; OLG Naumburg, B. v. 7.5.2002 -Az.: 1 Verg 19/01; VK Schleswig-Holstein, B. v. 06.06.2007 -Az.: VK-SH 10/07; B. v. 15.05.2006 -Az.: VK-SH 10/06; VK Südbayern, B. v. 27.11.2006 -Az.: Z3-3-3194-1-33-10/06; 1. VK Sachsen, B. v. 23.02.2009 -Az.: 1/SVK/003-09; B. v. 12.4.2002 -Az.: 1/SVK/024-02, 1/SVK/024-02g; 2. VK Brandenburg, B. v. 18.10.2005 -Az.: 2 VK 62/05).
  • OLG Schleswig, 18.07.2006 - 1 Verg 8/06

    Kostentragung bei Antragsrücknahme

    1 Verg 8/06 (VK-SH 10/06).
  • VK Schleswig-Holstein, 06.04.2011 - VK-SH 5/11

    Wie ist bei ungewöhnlich niedrigen Preisen vorzugehen?

    In Einzelfällen kann allerdings auf einzelne Teile des Angebotes abgestellt werden, wenn abgeschlossene Teile des Angebotes oder gewichtige Einzelpositionen auffällig niedrig sind (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 15.05.2006, VK-SH 10/06 m.w.Nachw.).
  • VK Schleswig-Holstein, 13.07.2006 - VK-SH 15/06

    Ausschluss als Folge einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung

  • VK Schleswig-Holstein, 20.04.2010 - VK-SH 3/10

    Falsche Erklärung, wenn Vertiebskosten in Verwaltungskosten einfließen

  • VK Schleswig-Holstein, 05.09.2007 - VK-SH 21/07

    Es gilt die mitteleuropäische Sommerzeit!

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